Über uns

Wir haben dieses wunderschöne neue Ferienhaus 2020 erworben und liebevoll für unsere Gäste eingerichtet, um in dieser schönen Gegend einen entspannten Urlaub zu genießen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Neben dem persönlichen Ambiente wollen wir Ihnen mit einem angenehmen Service Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten und Sie von unserem Strandhaus Buskam zu überzeugen. Wir stehen Ihnen vor Ort immer mit einer Betreuung zur Seite und helfen Ihnen gern mit vielen Tipps Ihren Urlaub so angenehm wie möglich zu machen. 

Gern hören wir von Ihren Anregungen und Wünschen und werden unser Bestes tun diese zu verwirklichen.

Informationen

Versicherung für Ihre Urlaubsträume ERGO Reiseversicherung

Endlich, der lang ersehnte Urlaub ist gebucht! Wir freuen uns mit Ihnen und wünschen Ihnen eine wunderschöne Zeit hier auf der Insel Rügen. Aber es kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren. Damit Sie bei Stornierung und Abbruch Ihrer Reise, aber auch bei Mobiliarschäden finanziell abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen den zuverlässigen Reiseschutz der ERGO Reiseversicherung: www.reiseversicherung.de

Regeln

Unsere Gäste sind zur Einhaltung der folgenden Hausregeln verpflichtet:

(1) Wir legen besonderen Wert auf die Sauberkeit unseres schönen Strandhauses Buskam und ersuchen unsere Gäste um einen sorgfältigen Umgang mit der Ausstattung und den Möbeln. Sie als Mieter verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, unser Objekt pfleglich zu behandeln.

(2) Das Strandhaus Buskam ist maximal nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl zu belegen. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit uns. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Mietobjekt zu verlassen.

(3) In unserem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen können wir eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) dem Gast in Rechnung stellen - ungehindert der Berechnung weiterer notwendigen Kosten die uns durch diese Missachtung entstehen. Wir wollen auch unseren nachfolgenden Gästen ein einwandfreies Raumklima bieten. Rauchen ist im Außenbereich nur im sicheren Abstand vom Reetdach erlaubt. 

(4) Das Grillen ist in dem Ensemble unserer Reetdach-Häusern leider nicht gestattet. Es ist einfach zu gefährlich ist. Entsprechendes gilt auch für den Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk.

(5) Es befinden sich 2 PKW Stellplätze auf dem Grundstück, eines davon mit Carport. Das Laden von Hybrid- und Elektrofahrzeugen, das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichen auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

(6) Von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr gilt die Nachtruhe im Ensemble der Strandhäuser Lobbe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten - die sich alle in Ihrem Urlaub erholen und nicht über den Nachbarn aufregen wollen. Partys sind zu keiner Zeit zulässig.

(7) Sonnenschirme immer nur unter persönlicher Beobachtung geöffnet lassen und ansonsten geschlossen zu halten. Bei uns in Lobbe verändert sich das Wetter in nur wenigen Minuten. So wird der Regen schnell weggeblasen und die Sonne kommt wieder durch, allerdings bläst der Wind schnell und böig. Entsprechend sind Sie als Gast für die Dauer der Überlassung der Ferienhauses verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die im gesamten Haus elektronisch geregelte Fußbodenheizung ist energiesparend dem Komfortbedarf des Gastes anzupassen. Licht und technische Geräte sind bei Verlassen des Ferienhauses auszuschalten.

(8) Die Internetnutzung ist gestattet soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(9) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in unserem Ferienhaus Buskam nicht erlaubt. Werden Tiere dennoch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 250,00 € (netto) in Rechnung stellen, ungehindert der Berechnung weiterer notwendigen Kosten, die uns durch diese Missachtung entstehen.

(10) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration, Abdunkelung o. ä. sind in unserem Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(11) Der Vermieter und / oder seine Betreuer hat jederzeit ein Zutrittsrecht zu dem Strandhaus Buskam, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.